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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Morrington UG (haftungsbeschränkt)

1. Leistungsgegenstand und Umfang

(1) Der Verkäufer liefert dem Kunden Raumduftprodukte, insbesondere Duftsprays, Duftöle, Duftkartuschen, Diffuser-Systeme sowie gegebenenfalls ergänzendes Zubehör.

(2) Die Lieferung erfolgt auf Grundlage der zwischen den Parteien individuell abgestimmten Konditionen hinsichtlich:

  • Produktauswahl
  • Liefermenge
  • Lieferintervalle
  • Preisgestaltung

(3) Der Verkäufer ist berechtigt, Produkte durch gleichwertige oder technisch verbesserte Varianten zu ersetzen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und keine wesentlichen funktionalen Nachteile entstehen.

(4) Zusatzleistungen wie Installation, Wartung oder Austausch von Systemkomponenten sind nur geschuldet, sofern diese ausdrücklich vereinbart wurden.

2. Vertragssystem und Anpassungsfähigkeit

(1) Die Zusammenarbeit ist auf eine fortlaufende, flexible Versorgung des Kunden ausgerichtet.

(2) Anpassungen der:

  • Liefermengen
  • Lieferintervalle
  • Produktauswahl

sind im beiderseitigen Einvernehmen jederzeit möglich.

(3) Änderungen bedürfen der Textform

3. Preise, Staffelung und Rabattstruktur

(1) Die Preisgestaltung erfolgt auf Grundlage eines gestaffelten Systems, das sich insbesondere nach Bestellmenge und Lieferfrequenz richtet. Staffelungen, Intervallabhängige Rabatte sowie Zusatzrabatte können gewährt werden. Die Höhe, bzw. genaue Bestimmungen deren werden individuell vertraglich vereinbart.

(2) Zusatzrabatte können gewährt werden bei:

  • langfristiger Vertragsbindung
  • erhöhtem Bestellvolumen
  • Kombination mehrerer Produktlinien

(3) Rabatte gelten nur, sofern ausdrücklich vereinbart, und sind – sofern nicht anders geregelt – nicht miteinander kombinierbar.

(4) Der Verkäufer ist berechtigt, Preise anzupassen, sofern sich Kostenfaktoren wesentlich verändern (insbesondere Rohstoffe, Energie, Transport). Die Anpassung wird dem Kunden mit einer Frist von mindestens 30 Tagen angekündigt.

4. Lieferzeiten und Intervalle

(1) Die Lieferung erfolgt entsprechend individuell vertraglich vereinbarten Intervallen

(2) Liefertermine gelten als unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert wurden.

(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

(4) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.

4a. Produktverfügbarkeit und Sortimentsänderung

(1) Der Verkäufer ist berechtigt, einzelne Produkte oder Duftvarianten jederzeit vorübergehend oder dauerhaft aus dem Sortiment zu nehmen, insbesondere bei:

  • Lieferengpässen
  • Produktionsumstellungen
  • Rohstoffverfügbarkeit
  • wirtschaftlicher Unzumutbarkeit

(2) In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, dem Kunden gleichwertige oder vergleichbare Produkte anzubieten

(3) Sofern ein Ersatzprodukt für den Kunden nicht zumutbar ist, sind beide Parteien berechtigt die betroffene Lieferposition anzupassen oder entfallen zu lassen

(4) Schadensersatzansprüche wegen Nichtverfügbarkeit sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

5. Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.

6. Zahlungsbedingungen

(1) Zeitliche Fristen zum Begleichen der Rechnung werden individuell vertraglich festgelegt.

(2) Ein Skonto in individueller Höhe kann gewährt werden, sofern die vollständige Zahlung innerhalb eines individuell vertraglich festgelegten Zeitpunktes ab Rechnungsdatum erfolgt.

(3) Voraussetzung für den Skontoabzug ist:

  • vollständige Begleichung der Rechnung
  • kein Zahlungsverzug aus anderen Forderungen

(4) Skonto ist – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – nicht mit weiteren Rabatten kombinierbar.

(5) Bei Zahlungsverzug gelten:

  • Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
  • pauschale Mahngebühren

(6) Im Falle des Verzugs ist der Verkäufer berechtigt:

  • weitere Lieferungen auszusetzen
  • Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen

7. Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Verkäufers.

(2) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt, tritt jedoch bereits jetzt sämtliche daraus entstehenden Forderungen an den Verkäufer ab.

8. Nutzung, Sicherheitsvorschriften und Gefahrenhinweise

(1) Die gelieferten Produkte sind ausschließlich zur bestimmungsgemäßen Raumbeduftung zu verwenden.

(2) Untersagt ist insbesondere:

  • Anwendung auf Haut, Körper oder Kleidung
  • Kontakt mit Augen oder Schleimhäuten
  • Verwendung im Zusammenhang mit Lebensmitteln
  • gezielte Inhalation oder missbräuchliche Nutzung

(3) Der Kunde verpflichtet sich:

  • sämtliche Sicherheits- und Anwendungshinweise einzuhalten
  • seine Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen
  • sicherzustellen, dass keine unsachgemäße Nutzung erfolgt

(4) Der Kunde trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Lagerung, insbesondere:

  • Schutz vor Hitze
  • sichere Aufbewahrung
  • Zugriffsbeschränkung für Unbefugte

9. Produktsicherheit und Mitwirkungspflichten

(1) Der Verkäufer stellt erforderliche Produktinformationen zur Verfügung.

(2) Der Kunde ist verpflichtet:

  • diese Informationen zu beachten
  • intern weiterzugeben
  • gesetzliche Vorschriften einzuhalten

(3) Jegliche Veränderung oder Weiterverarbeitung erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden.

10. Haftung

(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt nur bei:

  • Vorsatz
  • grober Fahrlässigkeit
  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

(2) Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers für Schäden aus der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(4) Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den Gesamtumsatz der letzten 12 Monate aus der Geschäftsbeziehung.

11. Haftungsausschluss bei Fehlverwendung

Jegliche Haftung ist ausgeschlossen, soweit Schäden beruhen auf:

  • unsachgemäßer Nutzung
  • Missachtung von Sicherheitsvorschriften
  • Nutzung durch nicht geschultes Personal
  • zweckwidriger Anwendung

12. Freistellung

Der Kunde stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer Pflichtverletzung oder unsachgemäßen Nutzung durch den Kunden oder dessen Mitarbeiter beruhen.

Dies umfasst insbesondere:

  • Schadensersatzansprüche
  • behördliche Maßnahmen
  • Rechtsverfolgungskosten

(Die Punkte 13-18 bilden folgend eine einheitliche Regelung zur Gewährleistung und sind im Zusammenhang auszulegen. Im Falle von Widersprüchen innerhalb der §§13–18 geht die speziellere Regelung der allgemeineren vor.)

13. Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.

(2) Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.

(3) Der Verkäufer entscheidet über Art der Nacherfüllung.

14. Nacherfüllung

(1) Bei Vorliegen eines Mangels ist der Verkäufer nach eigener Wahl berechtigt:

  • Ersatzlieferung oder
  • Nachbesserung

durchzuführen.

(2) Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde:

  • den Preis mindern oder
  • vom Vertrag zurücktreten

15. Kostenregelung bei Mängeln

(1) Im Falle eines berechtigten Mangels trägt der Verkäufer:

  • die Kosten der Ersatzlieferung
  • notwendige Transportkosten

(2) nicht übernommen werden:

  • Ausbaukosten
  • Einbaukosten
  • Betriebsunterbrechung
  • entgangener Gewinn

16. Rücksendungen

(1) Rücksendungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Abstimmung.

(2) Unfreie oder nicht abgestimmte Rücksendungen werden nicht angenommen.

17. Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Der Kunde ist verpflichtet die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen.

(2) Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu melden.

(3) Bei Verstoß: Ware gilt als genehmigt.

18. Nacherfüllung, Fristen, Kosten und Haftungsbegrenzung bei Mängeln

(1) Im Falle eines Mangels der gelieferten Ware ist ein Anspruch des Kunden auf Rückzahlung des Kaufpreises ausgeschlossen, solange der Verkäufer nicht Gelegenheit zur Nacherfüllung hatte. Ein Rücktritt oder eine Minderung ist erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung zulässig.

(2) Der Verkäufer ist berechtigt, die Nacherfüllung nach eigener Wahl durchzuführen, insbesondere durch:

  • Ersatzlieferung mangelfreier Ware oder
  • Nachbesserung

Die Nacherfüllung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist, die regelmäßig bis zu 30 Tage betragen kann.

(3) Die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- und Versandkosten, trägt der Verkäufer nur insoweit, als tatsächlich ein Sachmangel vorliegt und die Kosten erforderlich und angemessen sind.

(4) Nicht vom Verkäufer zu tragen sind insbesondere:

  • Kosten des Aus- und Einbaus
  • Kosten für Betriebsunterbrechungen
  • entgangener Gewinn
  • Folgeschäden oder mittelbare Schäden

soweit gesetzlich zulässig.

(5) Kein Mangel liegt insbesondere vor bei:

  • unsachgemäßer oder zweckwidriger Verwendung
  • Missachtung von Sicherheits- oder Anwendungshinweisen
  • fehlerhafter Lagerung
  • natürlichem Verschleiß
  • unsachgemäßer Behandlung durch den Kunden oder Dritte

(6) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

19. Rückgabe und Reklamation 

(1) Eine Rückgabe ist grundsätzlich ausgeschlossen.

(2) Ausnahmen bestehen ausschließlich bei nachgewiesenen Sachmängeln

(3) Ausgeschlossen ist die Rückgabe bei:

  • geöffneten Produkten
  • Fehlbestellungen
  • subjektivem Nichtgefallen

(4) Transportschäden sind unverzüglich zu melden.

(5) Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

20. Widerruf

Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Kulanzregelungen erfolgen ausschließlich nach Ermessen des Verkäufers.

21. Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Laufzeit, Vertragsverlängerung und Fristen der ordentlichen Vertragskündigung werden individuell vertraglich festgelegt.

(4) Fristlose Kündigung bei:

  • Zahlungsverzug
  • schwerer Pflichtverletzung

22. Zahlungsverrechnung

Zahlungen werden stets auf die älteste offene Forderung angerechnet.

23. Aufrechnung / Zurückbehaltung

Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

24. Höhere Gewalt

Keine Haftung bei unvorhersehbaren Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs.

25. Gerichtsstand und Recht

(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers.

26. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen mindestens der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.